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Zweckgebundene Pflegesachleistungen stehen Ihnen zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Sie werden daher oft auch als zusätzliche, sonstige oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen bzw. Betreuungsgeld nach § 45 SGB XI bezeichnet.
Sind Sie in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z. B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, können Sie dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen bis maximal 2.400,- € pro Jahr. Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben. Sie werden dann praktisch der Pflegestufe 0 zugeordnet.
In Kooperation mit dem ambulant betreuten Wohnen (ABW) sowie der Offenen Behindertenarbeit des Dominikus-Ringeisen-Werkes, wollen wir in der häuslichen Pflege einen wichtigen Beitrag zur bestmöglichen Teilhabe am sozialen und öffentlichen Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen leisten.
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