Dominikus-Ringeisen-Werk
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

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Fortbildung

Hinweise zur Organisation - Teilnahmebedingungen

Zielgruppe
Bei jeder Veranstaltung ist angegeben, für welchen Teilnehmerkreis (Zielgruppe) sie vorrangig gedacht ist. Die Plätze werden in der Regel nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Sollten dann noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können diese von Studierenden der Fachschulen oder Praktikanten belegt werden.
Bei jeder Veranstaltung ist angegeben, für welchen Teilnehmerkreis

Anmeldung
In diesem Veranstaltungskalender finden Sie zwei verschiedene Anmeldeformulare. Bitte verwenden Sie zu unserer Erleichterung das jeweils für Sie zutreffende Anmeldeformular:

  • MitarbeiterInnen des Dominikus-Ringeisen-Werkes/der St. Josefskongregation
  • Interessenten aus anderen Einrichtungen oder Selbstzahler
      
    Jede Anmeldung muss schriftlich und für jede Person einzeln erfolgen (Ebenso evtl. Abmeldungen)!
    Alle Anmeldungen müssen bis spätestenszum jweeils angegebenen Anmeldeschluss beim

Dominikus-Ringeisen-Werk
Personalentwicklung
Abteilung Fortbildung
86513 Ursberg


eingegangen sein. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen, können nur bedingt berücksichtigt werden.
An Fortbildungsveranstaltungen können nur Personen teilnehmen, die eine Teilnahmezusage der Abteilung Fortbildung erhalten haben. Der Austausch von Plätzen ist ohne Rücksprache mit der Abteilung Fortbildung nicht möglich.


Teilnahme
Interessenten, die sich schriftlich anmelden, erhalten sofort eine Zu- oder Absage für die gewünschte Fortbildung.
Teilnehmer aus anderen Einrichtungen bzw. Selbstzahler erhalten mit der Zusage eine Rechnung, die binnen 1 Woche überwiesen werden soll!

Kosten
MitarbeiterInnen der St. Josefskongregation/des Dominikus-Ringeisen-Werks entstehen dann keine Kosten, wenn die Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt und dies durch die Unterschrift des Dienstvorgesetzten auf der Anmeldung bestätigt ist. Nach Ablauf der Veranstaltung erhält der Mitarbeiter zur Vorlage beim Dienstvorgesetzten eine Teilnahmebestätigung.
Mitarbeiter, auf deren Anmeldung die Unterschrift des Dienstvorgesetzten fehlt, werden als Selbstzahler behandelt, d.h. die Kursgebühren werden von jenen direkt erhoben.
Fortbildungskosten für Mitarbeiter des Dominikus-Ringeisen-Werks/der St. Josefskongregation, die genehmigt sind, werden dem jeweiligen Bereich halbjährlich in Rechnung gestellt.

Bei kurzfristigem Ausfall eines Seminars erstatten wir die vollen Kursgebühren zurück, leisten aber keinen weiteren Schadenersatz.

Falls ein Fortbildungsteilnehmer sich nach dem Anmeldeschluss abmeldet, werden bis zu 50 % der Kursgebühr berechnet; erfolgt die Abmeldungspäter als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder bleibt der Teilnehmer der Veranstaltung fern, wird die volle Kursgebühr erhoben.

Für die Fortbildungsgäste aus anderen Einrichtungen und Interessenten,die sich als Selbstzahler gemeldet haben, gilt Folgendes:
Nach Erhalt der Teilnahmezusage der Abteilung Fortbildung ist die gesamte Kursgebühr innerhalb einer Woche zu überweisen. Sollte sich der Teilnehmer nach dem Anmeldeschluss abmelden, berechnen wir bis 50 % der Kursgebühren; erfolgt die Abmeldung später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder bleibt der Teilnehmer der Veranstaltung fern, wird die volle Kursgebühr erhoben.

Bei kurzfristigem Ausfall eines Seminars erstatten wir die vollen Kursgebühren zurück, leisten aber keinen weiteren Schadenersatz.





Zahlung
Für Zahlungen steht folgende Bankverbindung zur Verfügung:
Sparkasse Günzburg-Krumbach, Zweigstelle Ursberg,
BLZ 720 518 40, Kto.-Nr. 161 000

Übernachtung und Verpflegung
Alle in diesem Programm ausgewiesenen Kosten verstehen sich, wenn in der Ausschreibung nicht anderst vermerkt, ohne Unterkunft und Mittag-/ Abendessen; sind also reine Kursgebühren incl. Seminarverpflegung.


Unterkunft/Verpflegung
Für Unterkunft und Verpflegung müssen die Fortbildungsgäste in der Regel selbst Sorge tragen. Wenn Sie Unterkunft und Verpflegung benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Klosterbräuhaus Ursberg GmbH, 86513 Ursberg
Telefon: 08281/9989-0 (Zentrale)

E-mail: info[a]klosterbraeuhaus.de

Internet: www.klosterbraeuhaus.de

Dienstbefreiung
Für Fortbildungsveranstaltungen kann Mitarbeitern des Dominikus-Ringeisen-Werkes und der St. Josefskongregation Dienstbefreiung lt. AVR § 10a gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt mit der Anmeldung in schriftlicher Form beim jeweiligen Dienstvorgesetzten. Lt. AVR §10 Abs. 5 können Mitarbeiter „im Einverständnis mit dem Dienstgeber an Exerzitien teilnehmen ... und hierfür im Kalenderjahr bis zu 3 Arbeitstagen Arbeitsbefreiung erhalten“.
Für Fortbildungen, an denen der Mitarbeiter „im Einverständnis mit dem Dienstgeber an fachlichen Fortbildungskursen teilnimmt, erhält er hierfür im Kalenderjahr bis zu 5 Arbeitstage Dienstbefreiung“ (laut AVR). Dienstbefreiung ist in unseren Einrichtungen auch für Halbtagesveranstaltungen möglich.

Bescheinigung
Jeder Fortbildungsteilnehmer erhält von der Abteilung Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung. Bei einzelnen Veranstaltungen werden Zertifikate erteilt (siehe Kursausschreibungen).

Erscheinungstermin
Das Fortbildungsprogramm Nr. 1 des jeweiligen Jahres hat Redaktionsschluss am 15.11. des Vorjahres und erscheint in der Regel Anfang Januar.

Das Programm Nr. 2 des jeweiligen Jahres hat Redaktionsschluss am 01.06. und erscheint in der Regel Anfang September.

Für jeden Mitarbeiter des Dominikus-Ringeisen-Werks/der St. Josefskon -gregation liegt ein Fortbildungsprogramm aus. Weitere Programme sind bei der Abteilung Fortbildung erhältlich.
Interessenten des Fortbildungsprogrammes können sich in die Adresskarteiaufnehmen lassen und erhalten dann kostenlos dieses halbjährliche Programm.

Datenschutz
Bei der Anmeldung werden ihre Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und laut Datenschutzbestimmung verwaltet.

 

Seminare teilweise steuerlich absetzbar!

Wer ein Seminar zur Persönlichkeitsentfaltung besucht, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Die Veranstaltungen müssen aber so ausgerichtet sein, dass sie auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerzahler jeweils ausgeübten Berufs ausgerichtet sind, urteilte der Bundesfinanzhof in München. Im vorliegenden Fall ließen die Bundesrichter selbst den Aspekt unberücksichtigt, dass in dem Seminar auch Grundlagenwissen ohne berufsspezifischen Bezug vermittelt wurde, das Voraussetzungen für das berufsbezogene Spezialwissen war, das im Laufe des Seminars vermittelt wurde. (AZ: VI R 35/05)