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Nach Abzug der derzeitigen staatlichen Förderung von Schulgeldersatz und Schulgeldausgleich beträgt die Eigenbeteiligung der Schüler/innen am Schulgeld monatlich 31,25 €.
| Schulgeld und Gebühren |
Monatliches Schulgeld | 92,50 €* |
Aufnahmegebühr | 120,- €* |
Lehrmittelgebühr | 180,- €* |
Prüfungsgebühr | 120,- €* |
Die Förderung über BAföG ist grundsätzlich möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.
*) Stand: 15.12.2011
Förderung durch den Freistaat Bayern
Sofern keine anderweitige Förderung in Anspruch genommen werden kann, übernimmt der Freistaat Bayern weitgehend das Schulgeld
(s. Schulgeldersatz und Schulgeldausgleich).
Schulgeldersatz 61,25 €** monatlich für 11 Monate im Jahr | |||
**) derzeit gültige Beträge