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1. Ausbildungsjahr | 825,69 € |
2. Ausbildungsjahr | 887,07 € |
3. Ausbildungsjahr | 988,38 € |
(laut AVR des Deutschen Caritasverbandes Anlage 7 B II §1)
| Schulgeld und | Eigenanteil der Schüler Nach Abzug der derzeitigen staatlichen Förderung und des derzeitigen Trägerzuschusses für Schüler mit Ausbildungsstellen in Einrichtungen in der Trägerschaft des Landkreises Günzburg und des Dominikus-Ringeisen-Werkes |
Monatliches Schulgeld | 225,- € | 37,50 € |
Aufnahmegebühr | 120,- € | 120,- € |
Lehrmittelgebühr | 180,- € | 180,- € |
Prüfungsgebühr | 120,- € | 120,- € |
*) derzeit gültige Beträge
Sofern keine anderweitige Förderung in Anspruch genommen werden kann, übernimmt der Freistaat Bayern weitgehend das Schulgeld (s. Schulgeldersatz und Schulgeldausgleich).
| Art der Förderung | Förderumfang |
Schulgeldersatz: | 87,50 € monatlich für 11 Monate im Jahr |
Derzeitiger Trägerzuschuss für Schüler mit Ausbildungsstellen in Einrichtungen des | 100,-- € monatlich für 11 Monate im Jahr |
Bildungskredit des Dominikus-Ringeisen-Werkes Ursbergfür Schüler der Berufsfachschule für Altenpflege | |
Antragsberechtigung: | Alle Schüler der Berufsfachschule für Altenpflege, die gleichzeitig einen Dienstvertrag mit dem Dominikus-Ringeisen-Werk haben |
Förderhöhe: | Max. 300,-- € monatlich Differenz Schulgeld: max. 100,-- € für 11 Monate im Jahr für 3 Jahre |
Bezugsdauer: | Max. 33 Monate |
Darlehenszins: | 2% p.a. |
Rückzahlung: | Innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung der Ausbildung |
Vertrag: | Alle Leistungsempfänger schließen einen Kreditvertrag mit dem Dominikus-Ringeisen-Werk ab. |
Antragstellung: | Bereich Personalwesen des |