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Altenpfleger sind selbständig und eigenverantwortlich tätige Fachkräfte in der Betreuung von Menschen im Alter.
Daraus ergibt sich, dass die Aufgaben des Altenpflegers in der Planung, Organisation und Durchführung von medizinisch-pflegerischen und sozialen Hilfen bestehen, um dem gesunden wie dem pflegebedürftigen älteren Menschen die fachlich richtige und notwendige Beratung, Betreuung und Pflege unter Berücksichtung der geltenden Qualitätsstandards zukommen zu lassen.
Diese ganzheitliche Hilfe schließt ein Eingehen auf die psychosoziale Situation des Menschen im Alter mit ein. Dazu gehören die vorbeugenden und die persönlichen Hilfen, die in der Mitwirkung bei der Rehabilitation, in der Aktivierung im Gespräch und in der Mitwirkung bei der Gruppenarbeit bestehen.
Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.
Stationäre Altenhilfe | Teilstationäre Altenhilfe | Ambulante / Offene Altenhilfe |
Wohngruppe im DRW, Altenheim, Altenpflegeheim, gerontopsych. Station in einem BKH ...
| Seniorenfreizeit, Tagespflege, Tagesklinik, Nachtklinik, ...
| Sozialstation, ambulante Pflegedienste, Altentagesstätte, ...
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Es gibt eine Reihe von weiteren Tätigkeitsfeldern (z.B. Dozent in einer Berufsfachschule für Altenpflege, Stations-, Pflegedienst- oder Heimleitung), die allerdings nur von einzelnen Altenpflegern, nach entsprechender Weiterbildung, wahrgenommen werden können. | ||