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Menschen mit Behinderungen mit besonderem pflegerischem Bedarf können im Alter in einer Fachpflegeeinrichtung wohnen und betreut werden.
Der Begriff Fachpflege beschreibt einen Hilfebedarf,
dem aufgrund der Behinderungen zusätzlich entsprochen werden muß.
Menschen mit Behinderungen, die eine Pflegestufe haben, können in der Fachpflegeeinrichtung den vollen Rechtsanspruch auf Leistungen der Pflegekasse umsetzen.
So können die Leistungen der Pflegekasse mit Leistungen der Eingliederungshilfe kombiniert werden.
Dadurch werden neben einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung auch die behinderungsbedingten Leistungen sichergestellt, die u. a. zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unterstützen und begleiten, z.B. Hilfen zur Kommunikation.
Die Betreuungsform der Fachpflegeeinrichtung
gibt es an zwei Standorten:
Fachkräfte aus der Kranken- und Altenpflege bzw. Fachärzte und weitere Fachdienste bilden ein unterstützendes und mobilisierendes Umfeld.